Vorwort
Das
äußere
Erscheinungsbild
ist
die
Visitenkarte
eines
jeden
Gebäudes
und
kaum
etwas
anderes
prägt
das
äußere
Erscheinungsbild
mehr
als
die
Fassade.
Eine
gut
gestaltete
Fassade
unterstreicht
die
Architektur,
sie
vermittelt
Wohnqualität,
sie
beeinflusst
den
Marktwert,
sie
bietet
sicheren
Schutz
vor
Witterungseinflüssen
und
sollte
auf
lange
Zeit
hin
in
-
takt und ansehnlich bleiben.
Auf
der
Suche
nach
einem
Haus
wurde
uns
im
Sommer
2002
eine
Immobilie
angeboten,
deren
Fassade
in
puncto
Farbgestaltung
ganz
und
gar
misslungen
war.
Das
Haus
trug
einen
rosafarbenen
Anstrich.
Grund
genug,
jedes
Kaufinteresse
zu
negieren,
jedoch
überzeugten
uns
die
restlichen
Vorzüge
des
Anwesens.
Wir
kauften
das
Haus.
Unter
dem
festen
Vorsatz
na
-
türlich, das Bonbon-Rosé so bald als möglich zu übertünchen.
Das Panorama-Magazin
Kugelpanoramen. Die Welt in 360 Grad.
DIE URHEBERRECHTE DER FOTOS
UND PANORAMEN LIEGEN BEIM
JEWEILIGEN FOTOGRAFEN
Das Panorama Magazin
Kugelpanoramen,
die Welt in 360 Grad
Hinter der Fassade
Ein Rechtsstreit um abblätternde Fassadenfarbe ContiSil Chemische Werke Kluthe GmbH
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Vom Angebot bis zur Auftragsvergabe
6 Monate nach dem Anstrich blättert die Farbe ab
Gewährleistung? Kluthe lehnt ab!
Unser Gegengutachten
Unser Anwalt beantragt das Selbstständige Beweisverfahren
Ortstermin mit bestelltem Gutachter und allen Beteiligten
Gutachten des Sachverständigen
Hinhaltetaktik bis zur endgültigen Entschädigung
In
diesem
Artikel
beschreiben
wir
unsere
Erfahrungen
mit
einem
Fassadenanstrich,
der
sich
ein
halbes
Jahr
nach
dem
Anstrich
komplett
wieder
abzulö
-
sen
begann.
Wir
zeigen,
mit
wel
-
chen
aalglatten
Tricks
sich
der
Malermeister
mit
Unterstützung
des
Farbenherstellers
aus
der
Verantwortung
zu
stehlen
ver
-
suchte
und
wie
wir
vorgingen,
um
erfolgreich
entschädigt
zu
werden.
Ihr
Vom Angebot bis zur Auftragsvergabe
Im
Oktober
2006
war
es
dann
endlich
soweit.
Das
Haus
sollte
gestrichen
werden.
Wir
ließen
uns
hinsichtlich
einer
für
Laien
schier
undurchschaubaren
Vielfalt
an
Fassadenfarben
beraten,
holten
Angebote
ein
und
schenkten
letzten
Endes
einem
Malermeister
unser
Vertrauen,
der
mit
einem
plausiblen
Angebot
aufwartete:
Know
how
direkt
vom
Farbenfabrikant
in
Form
eines
Fachberaters
der
Firma
Chemische
Werke
Kluthe
GmbH.
Drei
Wochen
nach
Auftragserteilung
erstrahlte
unser
Haus
im
neuen
Glanz.
Nichtsahnend,
dass
wir
uns
für
einen
Rechnungsbetrag
von
über
3.800
EURO
einen
Schaden
von
zirka
5.000
EURO
zuzüglich
Anwaltshonorar
und
Gutachterkosten
in
Höhe
von
nochmals 1.500 EURO einhandeln sollten.
6 Monate später = Die Farbe blättert ab
Ein
halbes
Jahr
nach
Fertigstellung
der
Fassade
begann
der
Anstrich
an
vereinzelten
Stellen
aufzureißen.
Alsbald
zogen
sich
unzählige
Risse
großflächig
über
sämtliche
Wände
(siehe
Bild
links),
teils
lösten
sich
Schollen
vollständig
ab,
so
dass
die
ur
-
sprüngliche Fassadenfarbe wieder zu Tage trat.
Mittels
Brief
und
einer
Fotografie
setzten
wir
uns
mit
dem
Malermeister
in
Verbindung.
Dieser
stand
einige
Tage
drauf
vor
unserer
Tür.
In
Begleitung
von
jenem
Mitarbeiter
der
Firma
Chemische
Werke
Kluthe
GmbH,
der
den
Malermeister
angeb
-
lich
in
Sachen
Farbwahl
und
Anwendung
beraten
hatte.
Wir
je
-
denfalls
hatten
den
Herrn
im
Vorfeld
nicht
zu
Gesicht
bekommen.
Wie
auch
immer:
Zu
dritt
schauten
wir
uns
den
Schaden
an.
Beide
Herren
zeigten
sich
ratlos.
Sie
lösten
für
eine
Laboranalyse
Farbschollen
von
der
Fassade
und
baten
in
der
nächsten
Zeit
einen
Probeanstrich
aufbringen
zu
dürfen.
Vielleicht,
so
lautete
ihr
Statement,
ließe
sich
die
abblätternde
Farbe mit einer Auftragsschicht wieder verfestigen.
Wir kauften ein Haus in Bonbon-Rosé und beauftragten ein
Fachgeschäft mit dem Neuanstrich
Die Fassadenfarbe ist die Visitenkarte
eines Hauses
Frisch gestrichen
6 Monate später bilden sich Risse in der Farbe,
großflächig über sämtliche Wände des Hauses.
Einzelne Schollen lösen sich und fallen ab.
Der ursprüngliche Anstrich tritt wieder zu Tage.
Gewährleistung? Abgelehnt!
Im
Glauben,
der
Malermeister
als
auch
Kluthe
seien
bestrebt,
den
Schaden
schnell
und
fachmännisch
zu
beseitigen,
gestatteten
wir
den
Herren
nach
telefoni
-
scher
Rücksprache
für
eine
zweite
Begutachtung
freien Zugang zum Haus. Was im Nachhinein gutgläu
-
big
war.
Der
zugesicherte
Probeanstrich
wurde
nie
-
mals
aufgetragen,
dafür
klaffte
plötzlich
eine
münzgroße
Öffnung
in
unserer
Fassade.
Parallel
dazu
erhielten
wir
formlos
ein
Fax
in
die
Hände
ge
-
drückt (Abschrift siehe links).
Kurz
zusammengefasst:
Der
Malermeister
lehnte
jede
Gewährleistung
ab,
da
Firma
Kluthe
einen
versteck
-
ten
Mangel
im
Untergrund
des
Putzes
attestierte:
feh
-
lende Armierungsspachtel.
Seltsam.
Bislang
frei
von
jedem
Makel
beginnt
es
ausgerech
-
net
dann
zu
bröckeln,
wenn
neue
Farbe
auftragen
wird?
Weil
es
in
der
Tiefe
des
Putzes
an
Kleber
man
-
gelt?
Und
diese
Diagnose
lässt
sich
anhand
eines
münzgroßen
Musterstückes
auf
eine
Gesamtfläche
von über 204 Quadratmeter übertragen?
Wir wurden aktiv.
Chemische Werke Kluthe 02.07.07
Werk Oberhausen
Feldstrasse 55
Wir möchten mit diesem Schreiben zu der Beanstandung
eines Anstrichs mit Contial durch die Firma xxxxx Stellung
nehmen:
Durch genauere Untersuchung in unserem Labor sowie
erneute Beurteilung des Schadens am Objekt konnten wir
feststellen, dass unter dem Oberputz an der Fassade kein
Gewebe eingespachtelt wurde. Die Fassade ist mit
Dämmplatten beklebt worden. Das Gewebe wurde nur
angeheftet und nicht in einem Armierungsspachtel
eingebettet. Auf dem Gewebe wurde zugleich der Oberputz
aufgetragen, was nicht zulässig ist.
Auf der Südseite der Fassade sind durch thermische
Einflüsse (Sonneneinstrahlung) leichte Risse entstanden.
Dies ist auf die mangelnde Armierung des Untergrundes
zurück zu führen.
Somit ist der vorhandene Schaden nicht auf die
Fassadenfarbe, sondern auf den versteckten Mangel im
Untergrund zurück zu führen.
Um den Schaden zu überarbeiten empfehlen wir einen
Anstrichaufbau mit einem Grundanstrich CONTI
EintopfElast– Roll– und Streichputz und CONTI
EintopfElast–Fassadenfarbe 1:1 gemischt. Der Deckanstrich
erfolgt dann mit CONTI EintopfElast– Fassadenfarbe.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Aussagen geholfen zu haben,
Freundliche Grüße
Das Original-Fax ist als
PDF hinterlegt
Unser Gegengutachten
Über
die
Site
der
Industrie
und
Handelskammer
Heilbronn
(IHK)
fanden
wir
eine
öffentlich
bestellte
und
vereidigte
Sachverständige
für
Schäden
an
Gebäuden.
Hanse-Haus,
der
Errichter
des
Hauses,
sandte
uns
einen
Kundendienstbeauftragten.
Der
Verein
Deutscher
Ingenieure
(VDI)
versorgte
uns
mit
DIN-Auszügen.
Dann
folgte
der
Weg
zu
einer
qualifizierten
Anwältin
für
Baurecht,
denn
Gutachterin,
Hanse-Haus
und
zwei
unabhängige
Architekten
waren
zu
einem
völlig
anderen
Ergebnis
gekommen:
Kluthes
hoch
gelobte
Qualitätsfarbe
hatte
auf
dem
Verputz
keine
Haftung
angenommen.
Keine
Haftung?
Das
Bild
rechts
dokumentiert,
wie
simpel
die
Prüfung
seitens
der
Gutachterin
ausfiel.
Auf
die
schadhafte
Stelle
wurde
ein
Stück
Klebeband
auf
-
gepresst,
das
Klebeband
wurde
abgerissen
-
und
da
die
Farbe
keine
feste
Verbindung
mit
dem
Untergrund
eingegangen
war,
blieb
der
Anstrich
an
dem
Klebeband haften.
Wie
unschwer
zu
erkennen
ist,
konnte
die
Gutachterin
die
Farbstücke
problemlos
ablösen.
An
der
abgebröckelten
Farbscholle
haftete
eine
dünne
Schicht
des
roséfarbenen
Verputzes.
Dies
zeigte,
wie
tief
die
Farbe
in
den
Verputz
eingedrungen
war.
In
unserem
Fall
genügte
die
Durchdringung
nicht.
Weshalb?
Wurde
das
Haus
nicht
ausreichend
grundiert?
Wurde
der
Erstanstrich
zu
dickflüssig
aufgetragen?
Wurde
der
Zweitanstrich
auf
den
zu
frischen
Erstanstrich
aufgetragen?
Wurde
in
nur
einem Arbeitsgang gearbeitet?
Der
Hanse-Haus
Kundendienstbeauftragte
ging
un
-
gleich
pragmatischer
ans
Werk
als
die
Gutachterin.
Ihm
genügte
eine
Fingernagelprobe.
Dann
wartete
er
mit
Dokumentationen
und
fachmännischen
Erklärungen
auf.
Er
zeigte
uns
den
Putzaufbau,
er
-
klärte,
wie
und
warum
das
Armierungsgewebe
im
Putz
eingebettet
wird,
nannte
die
damals
ausführenden
Firmen
und
bot
uns
an,
jene
Fertigungsstätte
zu
besu
-
chen,
wo
einst
unser
Holzständerhaus
gebaut
worden
war.
Der Gutachter prüft mit einem Klebeband, ob die
aufgebrachte Farbe tief genug in den Putz
eingedrungen ist.
Rechts
ist
das
Gutachten
in
Auszügen
zu
finden,
wäh
-
rend
die
kleine
Skizze
den
Aufbau
unserer
Fassade
veranschaulicht.
Laienhaft
erklärt:
Auf
die
Hauswand
wurde
eine
Dämmplatte
geklebt,
auf
diese
Dämmplatte
ein
Gittergewebe,
auf
dieses
Gittergewebe
kam
an
gefährdeten
Stellen
ein
Flies,
dann
folgte
der
Oberputz.
Das
Ganze
wird
als
Wärmedämm-Verbundsystem
bezeichnet,
abgekürzt
auch WDVS.
Das Gutachten ist als
PDF hinterlegt
Dipl.-Ing. (FH) Gertraud Stumpf-Virsik
Architektin der IHK Heilbronn Franken / öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige für
Schäden an Gebäuden
Auszug aus dem Gegen-Gutachten vom 21.8.2007
Mit einem festen kantigen Gegenstand (Rissbreitenmaß-
stab) können die Rissflanken der Farbschollen schon
durch mäßigen Druck abgehebelt bzw. abgesplittert
werden.
Um die Tragfähigkeit der Beschichtung beurteilen zu kön-
nen, drückte ich ein Stück Klarsichtkleber auf und zog es
wieder ab. Die darunter liegende Farbscholle einschließ-
lich einer dünnen Schicht des Altanstrichs blieb am Klebe-
band haften.
Im Oberputz auf dem verbliebenen Altanstrich waren
keine Risse und Beulen vorhanden, somit ist die vom
Farbhersteller vermutete Ursache, ein mangelnder
Haftverbund der Putzarmierung und somit ein gerissener
Oberputz auszuschließen.
Die Mangelursache sehe ich in der nicht ausreichend fes-
ten Altbeschichtung, d.h. in der nicht oder unzureichend
ausgeführten Untergrundvorbereitung (Grundierung).
Anstriche auf stark saugenden Untergründen verlangen
eine Grundierung mit einem Grundanstrichstoff (hier sys-
temgetreu das Produkt CONTI Puracryl-Tiefgrund gemäß
Technischem Merkblatt zu CONTI ContiSil)…..
Die vom Hersteller benannten thermischen Einflüsse kom-
men als Mangelursache nur in Betracht, wenn die
Witterung (Oktober!) ungeeignet war…..
Weiter kommt als mögliche Mangelursache in Betracht,
dass die Beschichtung in nur einem Arbeitsgang aufge-
bracht wurde. Ggf. ist sie dabei in einer zu dicken Schicht
aufgetragen worden, so dass sich Spannungen
aufbauten…..
Um
die
gewünschten
bauphysikalischen
Werte
und
die
Dauerhaftigkeit
des
Systems
zu
gewährleisten,
dürfen
als
Einzelkomponenten
nur
aufeinander
abgestimmte
und
im
jeweiligen
Systemaufbau
geprüfte
Materialien
eines
Herstellers
angewendet
werden.
Allgemeine
Angaben
hierzu
finden
sich
in
der
DIN
V
18559.
Bezüglich
des
Armierungsgewebes
steht
folgendes
geschrieben:
Armierungsgewebe
für
WDVS-Systeme
sind
Glasfaser-Gittergewebe,
die
durch
eine
spezielle
Beschichtung
alkaliresistent,
schiebefest
und
nicht
wasserquellbar
ausgerüstet
sind
und
in
den
Armierungsspachtel
ober
-
halb
des
Dämmstoffes
eingebettet
werden.
Ihre
Aufgabe
ist
es,
im
System
eventuell
auftretende
Spannungen
aufzunehmen.
Folgeschluss:
Wäre
die
Armierung
lose,
wie
von
Kluthe
behauptet,
und
hätte
es
Spannungen
im
System
gegeben,
müsste
der Verputz gerissen sein, da der Putz weniger elastisch ist als jeder Farbauftrag.
Von
jetzt
an
setzten
sich
die
Anwälte
auseinander.
Erste
Reaktion
der
Gegenseite:
Ein
Vergleichsvorschlag.
¼
der
Kosten
sollte der Malermeister tragen, ¼ Kluthe, ¼ der Farbenhändler, ¼ der Kläger.
Wir
lehnten
ab
und
beantragten
stattdessen
das
selbständige
Beweisverfahren.
Was
man
unter
einem
selbständigen
Beweisverfahren versteht, ist rechts stehend zur Information ausführlich beschrieben.
Das selbständige Beweisverfahren
Etwas
verständlicher
gesagt:
Mit
zwei
widersprüchli
-
chen
Gutachten
von
zwei
streitenden
Parteien
kann
man
vor
Gericht
zu
keinem
Rechtsspruch
gelangen,
in
jedem
der
Fälle
wird
der
Richter
eine
unparteiische
Expertise
einfordern.
Zu
klagen
macht
in
diesem
Stadium
also
weniger
Sinn
als
ein
selbstständiges
Beweisverfahren
zu
beantragen.
Dies
heißt,
es
kommt
zunächst
zu
keinem
Gerichtstermin
und
zu
keiner
Verhandlung,
infolgedessen
fallen
auch
keine
Kosten
an.
Das
Gericht
entscheidet
anhand
der
Aktenlage
und
beauftragt
ggf.
einen
Sachverständigen,
um
Mangel,
Ursache
und
Schadenshöhe
neutral
zu
bewerten.
Die
Kosten
für
das
dritte
Gutachten
trägt
der
Antragsteller.
Hier
=
1.000
EURO.
Liegt
das
Gutachten
vor,
steht
es
frei
sich
zu
einigen,
oder
dann
doch
vor
Gericht
zu
ziehen.
Des
Malermeisters
Rechtsbeistand
war
mit
dieser
Vorgehensweise
nicht
einverstanden.
Er
legte
unbe
-
holfen
Einspruch
ein,
ohne
das
der
Gesetzgeber
ihm
dieses
Recht
einräumt.
Chemische
Werke
Kluthe
GmbH
fühlte
sich
plötzlich
berufen,
einen
eigenen
Anwalt
hinzu
zu
ziehen
und
offenbarte
somit
die
wah
-
ren
Interessen
des
Konzerns.
Sollte
der
Malermeister
den
nun
drohenden
Prozess
verlieren,
könnte
er
wie
-
derum
Ansprüche
an
Kluthe
geltend
machen.
Weit
lässt
es
blicken,
dachten
wir
uns,
und
die
Frage,
wo
bei
Kluthe
die
Kundenzufriedenheit
des
Endverbrau-
chers
ihren
Stellenwert
findet,
würden
wir
uns
nicht
mehr stellen.
Das selbständige Beweisverfahren
Das selbständige Beweisverfahren ist im deutschen
Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem
eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren,
durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden
kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine
Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein
rechtliches Interesse besteht.
Hierfür ist ein eigenes Verfahren notwendig, da ein
einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht
die Gewähr der Unabhängigkeit bietet, wie ein gerichtlich
bestellter Gutachter. Privatgutachten sind vor Gericht
nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als
qualifizierter Parteivortrag.
Das selbständige Beweisverfahren gibt also allen am Bau
beteiligten Personen ein sinnvolles Mittel an die Hand, um
schnell und effektiv Baumängel, deren Ursachen und
Sanierungsmöglichkeiten einschließlich der möglichen
Kosten sachverständig und gerichtsbeständig feststellen
zu lassen.
Im Falle von Baumängeln können durch
Sachverständigen-Gutachten festgestellt werden:
- die Baumängel selbst
- die Ursache der Mängel
- die Feststellung des für den Mangel verantwortlichen
Baubeteiligten
- die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen
- die Mängelbeseitigungskosten
Ortstermin
Am
11.
Dezember
2007
ist
Ortstermin,
beschloss
das
Gericht.
Neben
dem
vom
Gericht
beauftragten
Gutachter
fanden
sich
der
Malermeister
und
zwei
wei
-
tere
Herren
der
Firma
Kluthe
ein,
darunter
das
be
-
kannte
Gesicht
des
Kundenberaters.
Noch
auf
der
Schwelle
stehend
sprachen
wir
ihm
das
Hausverbot
aus.
Letztlich
hatte
er
arglistig
unsere
Einwilligung
zum
Betreten
des
Grundstückes
eingeholt,
um
die
Fassade
zu
öffnen
und
vorsätzlich
zu
beschädigen
-
ob
nun
aus
eigenen
Motiven
oder
auf
Anweisung
seitens
Kluthe
hin, mag dahingestellt sein.
Dem
Malermeister
indes
schien
es
mulmig
zu
werden.
Er
meinte:
[Zitat]
Dass
er
(der
Kundenberater)
die
Fassade
aufschneidet,
damit
war
ich
nicht
einverstan
-
den
[Zitat Ende].
Der
Gutachter
begann
das
Protokoll
zu
eröffnen.
Er
könne
die
Rechtmäßigkeit
unseres
Hausverbotes
zwar
nicht
beurteilen,
allerdings
sollten
wir
dem
zweiten
Kluthe-Mitarbeiter
zum
Besichtigen
der
Fassade
Zugang
gewähren.
Wir
stimmten
zu.
Danach
verkün
-
dete der Gutachter seinen Auftrag:
Es
ist
ein
schriftliches
Sachverständigengutachten
über
die
Behauptung
des
Antragstellers
einzuholen,
das
folgender
Mangel
vorliegt:
Die
weiße
Überholungsschicht
ist
großflächig
gerissen.
Worauf
ist
der
Mangel
zurückzuführen?
Welche
Maßnahmen
sind
erforderlich,
um
den
Mangel
zu
beseitigen?
Welche
Kosten
sind
für
die
fachgerechte
Mangelbeseitigung
erforderlich?
Der
Antrag
des
Antraggegners
lautet:
Die
Rissbildung
ist
nicht
am
gesamten
Haus
vorhanden
und
die
Ursache
für
die
Rissbildung
basiert
auf
feh
-
lende
Einbettung
von
Gewebe
in
die
Armierungs-
spachtelmassse.
Auf
die
Frage
hin,
ob
der
Malermeister
vor
Auftragsvergabe
Vorschäden
am
Haus
erkannt
hätte,
verneinte
dieser.
Ob
und
wie
das
Haus
grundiert
wor
-
den
sei:
[Zitat]
Nein,
ich
wollte
grundieren,
aber
nach
Anweisung
des
Kundenberaters
mischte
ich
die
Grundierung dem Erstanstrich bei.
[Zitat Ende].
Hoppla.
Kluthe
empfiehlt
gemäß
Datenblatt
eine
völlig
andere
Untergrundvorbehandlung,
wenn
von
Grundierung
die
Rede
ist:
Besonders
stark
saugende
Untergründe
sind
mit
CONTI
Puracryl-Tiefgrund
einzulassen!
Bliebe
also
klären,
ob
unser
Untergrund
richtig
vorbehandelt
wurde,
zumindest
war
er
schnell
und
zu
Gunsten
des
Malermeisters
vorbehandelt
worden.
Was
nicht
verwundert,
wenn
man
den
Zeitpunkt
unserer
Auftragsvergabe
berücksich
-
tigt.
Ende
2006
drohte
die
Mehrwertsteuer
von
16
auf
19
Prozent
zu
steigen.
Parallel
gab
es
die
Möglichkeit,
den
Arbeitslohn
aus
Handwerkerrechnung
von
der
Steuerschuld
abzuziehen.
Demzufolge
waren
die
Auftragsbücher
aller
Handwerker
prall
gefüllt
-
und
demzufolge
galt:
ein
Arbeitsgang
weniger
(hier
die
entfallende
Grundierung)
zahlt
sich
dop
-
pelt
aus.
Gerne
hätten
wie
den
Malermeister
mit
dieser
Hypothese
konfrontiert,
da
überraschte
er
uns
mit
einer
weiteren
Aussage:
[Zitat]
Wissen
sie,
ich
hätte
das
Haus
längst
überarbeitet,
aber
Kluthe
hindert
mich
daran,
indem
ich
keinen
Zuschuss
bekomme.
[Zitat
Ende].
Mit
einem
Stirnrunzeln
riet
der
Gutachter,
den
noch
immer
vor
der
Tür
stehenden
Kluthe-Mitarbeiter dann doch herbei zu rufen, um die Fassade gemeinsam zu betrachten.
Gutachten des Sachverständigen
Um
den
weiteren
Fortlauf
nicht
unnötig
in
die
Länge
zu
ziehen:
die
Begutachtung
wurde
im
Wesentlichen
so
ausgeführt,
wie
das
erste
Gegengutachten.
Wieder
kam
der
Klebestreifen
zum
Einsatz.
Wieder
wurde
die
Fassade
aufgeschnitten.
Mit
einem
Unterschied.
Diesmal
bestanden
wir
darauf,
sämtliche
Seiten
des
Hauses
zu
überprüfen,
um
Kluthes
eigentümliche
Behauptung,
es
sei
ja
nur
eine
kleine
Stelle
betroffen,
endgültig
zu
entkräften.
Überraschenderweise
ging
der
Kluthe-Mitarbeiter
moderat
auf
die
Kommentare
des
Gutachters
ein,
als
dieser
eine
mangelnde
Farbdurchdringung
feststellte
und
keine
Rede
war
von
fehlender Armierungsspachtel als Schadensursache.
Am
13.02.2008,
gut
1
½
Jahre
nach
Auftragsvergabe
und
4
Monate
nach
diesem
Termin,
ließ
uns
das
Amtsgericht
Wertheim
das
schriftliche
Ergebnis
zukommen.
Hausverbot
Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot
des Eindringens oder Verweilens in einer Wohnung, in
Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten
Besitztums eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches
über das Hausrecht verfügt.
Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz
her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares
Fehlverhalten gebunden.
Der Verstoß gegen ein Hausverbot erfüllt den
Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und kann mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft
werden (§123 StGB).
Hinhaltetaktik bis zur endgültigen Entschädigung
Am
20.02.2008
teilte
uns
unser
Anwalt
mit,
er
hätte
ein
ausführliches
Telefonat
mit
der
Gegenseite
geführt.
Der
Malermeister
sei
zur
schnellstmöglichen
Nachbesserung
bereit,
allerdings
verlange
er
aufgrund
der
gravierenden
Fehlberatung
Kluthes
Mithilfe.
Da
sich
Kluthe
aber
noch
immer
hartleibig
zeige,
erbat
er
ein
dreiwöchiges
Zeitfenster,
das
ihm unser Anwalt gewährte.
Zeit
für
uns,
Zwischenbilanz
zu
ziehen
und
uns
die
Frage
zu
stellen,
inwieweit
es
nicht
sinnvoller
wäre,
die
Fassade
von
einem
sachkundigen
Fachbetrieb
überarbeiten
zu
lassen
und
Schadensanspruch
geltend
zu
machen,
statt
ewiglich
ver
-
tröstet
zu
werden.
Obendrein
hatten
sich
in
der
Zwischenzeit
über
1.500
EURO
summiert
an
Kosten
für
Gutachten
und
Rechtsanwalt, die es ebenfalls einzufordern galt.
Tatsächlich
erwies
sich
die
angekündigte
Kompromissbereitschaft
als
Lippenbekenntnis.
Bis
Mitte
April
2008
rührte
sich
die
Gegenseite
nicht.
Daraufhin
setzten
wir
einen
ultimativen
Termin
zur
Zahlung
sämtlicher
Ansprüche.
Zwar
wurde
dieser
Termin
abermals
um
mehrere
Wochen
überschritten,
doch
mit
Buchungsbeleg
vom
29.05.2008
zahlte
der
Malermeister
den Betrag i.H.v. EUR 6.800.
An
dieser
Stelle
endet
unser
Erfahrungsbericht.
Vielleicht
können
wir
durch
unsere
Site
anderen
Geschädigten
Mut
zuspre
-
chen,
sich
in
einem
vergleichbaren
Schadensfall
in
keinem
der
Fälle
durch
fadenscheinige
Argumente
angeblicher
Fachleute einschüchtern zu lassen. Sich kundig zu machen und um sein Recht zu kämpfen zahlt sich aus.
Ach
ja;
unser
Haus
sieht
heute
so
aus.
Sollten
Sie
mit
einem
Kugelpanorama
nicht
vertraut
sein:
Klicken
Sie
mit
der
linken
Maustaste
in
das
Panorama
hinein,
halten
Sie
die
Taste
gedrückt,
dann
können
Sie
sich
frei
um
sämtliche
Achsen
drehen
und umsehen.
Das Gutachten ist als
PDF hinterlegt
Sachverständigenbüro für Bauanalytik und
Schäden an Gebäuden
Dipl. Ing. H. Ammon
Auszug aus dem Gegen-Gutachten vom 24.1.2008
Zusammenfassung:
1.
Die Rissbildung im Renovierungsanstrich ist am kom-
pletten Wohnhaus und abgeschwächt auch an der
Garage vorhanden.
2.
Ursache für die Rissbildung ist die mangelhafte
Untergrundvorbereitung und nicht der Untergrund.
3.
Als Sanierungsmaßnahme muss der aufgebrachte
Überholungsanstrich entfernt und ein neuer Anstrich
aufgebracht werden…… (weitere Hinweise).
4.
Die Kosten für die fachgerechte Mängelbeseitigung
belaufen sich auf € 4817.
Wir sagen Danke!
360° Sponsoring
Gefällt Ihnen unsere
Arbeit oder konnten wir
Ihnen gar eine Hilfe sein,
dann freuen wir uns über
Ihr Feedback.
360° News
Sie wollen wissen, was
es Neues gibt? Mit
Quick News werden
Sie informiert!
360° Galerie
Unsere schönsten VR-
360°-Panoramatouren
auf einen Blick!
360° Werbung
aktuelle Angebote
für die
Panoramafotografie
360 Grad
Werbung
Novoflex VR-
System PRO II
Novoflex
MagicBalance
Nodal Ninja 6
Panorama-
Stativkopf
Novoflex VR-
SYSTEM SLIM
Manfrotto
MH057A5
Panoramakopf
Manfrotto
MT190XPRO4
Manfrotto MDEVE-
Stativ mit 50 mm
Nivellierhalbschale
360° Werbung
aktuelle Angebote
für die Familie
360° Werbung
In dieser Spalte platzie-
ren wir Werbung, teils
auch Affiliate-Links. Wir
werben allerdings nur für
Produkte, von denen wir
selbst überzeugt sind.
Dafür erhalten wir eine
Provision.
360° Photograf
360° Panoramic
Photografer bei
www.360Cities.net.
Zurzeit finden Sie über
600 veröffentlichte
Panoramen, die
Mehrzahl ist unter
Google Earth
verfügbar
360° Tourist-Info
Sämtliche Panoramen
beinhalten eine kleine
Tourist-Information,
damit Sie wissen, was
Sie sehen und wo es
zu finden ist.
360° Google Maps
Die interessantesten
Panoramen haben wir
in Google Maps
integriert.
360° News
Sie wollen wissen, was
es Neues gibt? Mit
Quick News werden
Sie informiert!